Die Mitgliedsbeiträge werden in der Finanzordnung geregelt:
Der Familienbeitrag wird auf schriftlichen Antrag gewährt und gilt für Familien bzw. Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern. Der Wegfall des Grundes für den Familienbeitrag ist dem Verein mitzuteilen.
Die Beiträge werden jeweils zum 30.06 per Bankeinzug eingezogen. Die Mitglieder sind verpflichtet, eine eventuelle Kontenänderung dem Verein mit-zuteilen. Für Rücklastschriften, die der Verein nicht zu verantworten hat, für Mahnungen, für die Ermittlung der neuen Anschrift wird jeweils eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 € erhoben.
(Herunterladen, Ausfüllen, Drucken, Unterschreiben, Abgeben)
Satzungsauszug (§ 7 Ende der Mitgliedschaft)
Ein Informationsblatt für Interessenten an einer Tätigkeit als Übungsleiterin / Übungsleiter findet ihr hier:
Informationsblatt Übungsleiter
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