03.06.2020
Der Landkreis teilt mit, dass die Schulturnhalle unter Auflagen wieder von den Vereinen genutzt werden kann. Der Verein muss ein Hygienekonzept vorlegen und einen Hygienebeauftragten benennen. Erst nachdem der Landkreis das Konzept geprüft hat, kann die Turnhalle genutzt werden. Die Grundlagen für das Konzept sind:
Die Nutzung des Gymnastikraums im Haus des Gastes ist an ähnliche Voraussetzungen gebunden und muss bei der Gemeinde beantragt werden.
Weitere Hinweise zum Hygienekonzept für verschiedene Sportarten findet man beim HTV:
Hilfen und Regeln für den Wiedereinstieg in vereinsbasiertes Sporttreiben
Ein Informationsblatt für Interessenten an einer Tätigkeit als Übungsleiterin / Übungsleiter findet ihr hier:
Informationsblatt Übungsleiter
Fragen zur Lizenzverlängerung?
Lizenzverlängerung - was ist zu tun
Der Bildungsnewsletter des HTV informiert über aktuelle Aus- und Fortbildungen, Lizenzverlängerungen und vieles mehr!
Links zum Landessportbund Hessen (LSBH), dem Hessischen Turnverband (HTV), der Hessischen Turnjugend (HTJ) und dem Sportkreis 22 Hersfeld-Rotenburg:
www.sportkreis-hersfeld-rotenburg.de
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